Wie steht es um Ihre
KI-Kompetenz?
Art. 4 EU AI Act verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden. Dieser Check zeigt ehrlich, wo Sie stehen – gemessen an dem, was die EU-Kommission tatsächlich erwartet. Keine Anmeldung, keine Datenübertragung.
Ehrlich eingeschätzt in vier Schritten
Wir fragen bewusst konkret – denn eine erste, belastbare Selbsteinschätzung gelingt nur mit präzisen Fragen. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Setzt Ihr Unternehmen KI ein oder entwickelt es KI?
Wie wurde die KI-Kompetenz im Team aufgebaut?
Gemeint sind die Personen, die tatsächlich mit KI arbeiten.
Was deckt diese Kompetenz ab – oder geht es nur um die Bedienung?
Mehrfachauswahl. Das sind die inhaltlichen Punkte, die die EU-Kommission für „ausreichend" nennt.
Betreiben oder entwickeln Sie ein Hochrisiko-KI-System?
z. B. KI in Personal/Recruiting, Kredit-Scoring, kritischer Infrastruktur. Unsicher? Der AI-Act-Check klärt das genau.
Stand heute betrifft Art. 4 Sie nicht – Sie setzen aktuell keine KI ein. Sobald aber ein KI-Tool im Arbeitsalltag genutzt wird (auch ChatGPT & Co.), greift die Pflicht zur KI-Kompetenz. Eine gute Gelegenheit, vorbereitet zu sein.
Sie sind gut aufgestellt: systematische, dokumentierte Kompetenz, die den Rollenbezug, die Risiken und den rechtlichen Rahmen abdeckt. Das entspricht dem, was die EU als „ausreichend" beschreibt, und ist gegenüber der Aufsicht belastbar – einen formellen Konformitätsnachweis kennt Art. 4 allerdings nicht.
ℹ KI verändert sich schnell – halten Sie die Kompetenz aktuell und dokumentieren Sie Auffrischungen.
Art. 4 betrifft Sie – und gemessen an den Anforderungen der EU-Kommission bleibt eine Lücke. Es fehlt: –.
✓ Genau hier setzt strukturierte Weiterbildung an: rollenspezifisch, mit Risiken und Rechtsrahmen, nachweisbar dokumentiert – nicht nur „wie bediene ich das Tool".
⚠ Verschärft: Bei Hochrisiko-KI ist geschulte, kompetente menschliche Aufsicht zwingend (Art. 26 / 14) – das hat der Omnibus nicht abgeschwächt. Hier ist Schulung Pflicht, nicht nur Empfehlung.
ℹ Art. 4 gilt seit Februar 2025 (Aufsicht ab August 2026). Eine Lockerung zur reinen Förderpflicht ist über den Omnibus geplant, aber noch nicht beschlossen – die inhaltliche Latte (Risiken, Recht, Rollenbezug) bleibt der Maßstab.
Woran wird „ausreichend" gemessen?
Die EU-Kommission setzt bewusst keine starre Vorgabe (keine Stundenzahl, kein Pflicht-Zertifikat), nennt aber klare inhaltliche Bestandteile guter KI-Kompetenz: Grundverständnis (was KI ist, Chancen und Risiken), Klärung der Rolle (Anbieter/Betreiber), Risiken & Gegenmaßnahmen der eingesetzten Systeme, Zuschnitt auf Vorwissen und Rolle sowie Recht & Ethik (AI Act).
Als „belastbar" gegenüber der Aufsicht gilt ein gestufter, rollenspezifischer Ansatz – Grundlagen für alle plus Vertiefung je Aufgabe. Das AI Office führt dazu ein laufend aktualisiertes „Living Repository of AI Literacy Practices".
Stand Juni 2026. Der AI Act wird über den „Digital Omnibus" angepasst (politische Einigung Mai 2026, noch nicht in Kraft). Wir halten den Check aktuell.
Gut zu wissen: KI-Weiterbildung ist oft förderfähig – inkl. Lohnkostenzuschuss. Das zeigt Ihnen der Förder-Check. Rechtsgrundlage: Art. 4 EU AI Act & AI-Literacy-Q&A der EU-Kommission.
Was „ausreichende KI-Kompetenz" bedeutet
Die EU-Kommission gibt keine Stundenzahl vor, aber klare Inhalte. Daran misst dieser Check – und daran richten wir unsere Schulungen aus.
Grundverständnis
Was KI ist, wie sie wirkt, welche Systeme im Einsatz sind – Chancen und Risiken.
Risiken & Gegenmaßnahmen
Die konkreten Risiken der eingesetzten Systeme und wie man ihnen begegnet.
Rolle & Zuschnitt
Anbieter oder Betreiber? Grundlagen für alle, Vertiefung je nach Aufgabe und Vorwissen.
Recht & Ethik
AI Act, Datenschutz und Governance – nicht nur die Bedienung der Tools.